- Beratung zahlungsunfähiger Schuldner bei der Urkundenvorbereitung zur Einreichung des Antrages auf Zwangsausgleich;
- Beratung bei Einreichung des Insolvenzantrags;
- Beratung und Vertretung aller Beteiligten in sämtlichen Insolvenzverfahren;
- Vertretung der Teilnehmer bei der Überprüfung von Forderungen, bei Beendigung der laufenden Geschäfte, bei Anfechtung von Rechtshandlungen und beim Erwerb und Verkauf in Insolvenzverfahren.